Knatsch um Klage gegen KESB

Um das Erbe betrogen und in den Selbstmord getrieben: Die Vorwürfe einer Familie an die KESB Linth waren happig. Jetzt hat die Familie eine Klage gegen die Behörde zurückgezogen.

Der Fall war brisant: Eine Frau kämpft bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb Linth um Einsicht in die Akten ihres verstorbenen Vaters. Er stand unter «beschränkter Beistandschaft» der Behörde. Die Kesb soll laut einem Bericht der «Obersee-Nachrichten» (ON) ohne Rechtsgrundlage die Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens des Mannes besorgt haben. Dazu gehört auch ein Erbe von einer Million Franken. Dieses Geld sei auf ein von der KESB kontrolliertes Konto transferiert worden. Die Folge laut ON: Der Mann sei enterbt worden. Später nimmt sich der Mann das Leben. Wie die ON schreiben, am selben Tag, wie er beim Beratungszentrum Uznach zu einem Gespräch erschienen war.

 

Gleich zwei Rechtsverfahren wurden in diesem Fall angestrebt. Beide scheiterten. Die Kesb sieht sich bestärkt, richtig gehandelt zu haben. Anfang April reiche die Tochter des verstorbenen Vaters gemeinsam mit ihrem Mann eine Klage gegen den Kanton St.?Gallen wegen angeblicher Verfehlungen der Kesb Linth und des regionalen Beratungszentrums Uznach ein. Sie verlangen gemäss einer Mitteilung der Stadt Rapperswil-Jona eine Zahlung von über 100 000 Franken plus Zins sowie eine angemessene Entschädigung für das erlittene Leid und Unrecht mit Todesfolge. Nun hätten die Kläger die Klage zurückgezogen, teilt die Stadt gestern mit. «Der Rückzug der Klage zeigt, dass die erhobenen Vorwürfe haltlos sind», kommt die Stadt in der Mitteilung zum Schluss.

 

Familie widerspricht

 

Dieser Darstellung widerspricht die betroffene Familie: «Es wurde nie behauptet, die KESB Linth hätte unseren Vater um sein Erbe geprellt», heisst es in einer Mitteilung, die eine Drittperson im Auftrag der Familie verschickt hat. Tatsache sei, dass die KESB Linth dem Mann widerrechtlich den Zugriff auf sein Vermögen entzogen und dieses auf verschiedenen Banken angelegt hätte. «Die Höhe der Anlagen und die Unterschriftenregelungen auf diesen Konten entsprechen nicht den Bestimmungen der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV)». Ebenfalls würden in diesem Zusammenhang wesentliche Dokumente fehlen, die das VBVV zwingend vorschreibe.

 

Der nächste Vorwurf der Familie: Die erwähnte Klage sei lediglich unter Vorbehalt der Wiedereinbringung zurückgezogen worden. Grund dafür sei die ihres Erachtens zu kurze Frist des Gerichtes, um alle Unterlagen genau zu prüfen. Es sei möglich, dass die Klage zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingereicht werde, heisst es auf Nachfrage. «Wir sehen uns aufgrund der Medienmitteilung der Stadt Rapperswil-Jona gefordert, die entsprechenden Beweismittel öffentlich zu machen.» Wann und wie dies geschieht, will die Familie noch besprechen.

 

Klage haltlos

 

Im erwähnten Fall reichte auch die erwähnte Drittperson Anzeige gegen die Kesb Linth ein. Der Anzeiger und Verfasser der gestrigen Mitteilung hatte der Familie Hilfe angeboten. Er warf mehreren Mitgliedern der Kesb Nötigung, Veruntreuung, Diebstahl, ungetreue Geschäftsbesorgung und Amtsmissbrauch vor. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen folgte der Argumentation nicht (ZSZ vom 18. Mai). Der Anzeiger hat laut dem Entscheid «lediglich pauschale und unsubstanzielle Vorwürfe gegen eine beliebig wirkende Vielzahl von Personen erhoben». Die Behauptung, es würden «hinreichende und beweisgenügliche Verdachtsmomente» bestehen, genügte der Kammer nicht. Ebenso wenig wie der Verweis auf die Kesb-Artikel in den «Obersee-Nachrichten». Entgegen der Sicht des Anzeigers gebe es keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behörden wichtige Akten manipulieren, verändern oder vernichten würden. Den Betroffenen sei – wenn allenfalls auch mit gewissen Einschränkungen – Akteneinsicht gewährt worden. (Zürichsee-Zeitung)

 

(Erstellt: 15.07.2016, 16:17 Uhr)  Quelle: Zürichsee-Zeitung