EU-NO Schleichgang des BR bestätigt

Behauptungen und Tatsachen

Weniger Einwanderung ?

Die Aufhebung der Franken-Anbindung an den Euro werde auch die Einwanderung drosseln. Sowohl Bundesstellen als auch die Wirtschaftsverbände verbreiten derzeit diese Erwartung.

Begründet wird diese Meinung mit der zu erwartenden Verlangsamung des Wirtschaftswachstums als Folge der mit der Aufhebung der Franken-Anbindung verbundenen Euro-Abwertung.

Diese Erwartung dürfte sich indessen als falsch erweisen. Die Fakten lassen eher das Gegenteil der von Bern und Wirtschaft verbreiteten Prognosen erwarten.
Solange der Franken mittels fixierter Untergrenze an den Euro angebunden war, lagen die Schweizer Löhne rund zwanzig Prozent über den in Deutschland ausgerichteten Salären für gleiche Leistung in gleicher Position. Mit der Aufhebung des Mindestkurses und der damit sofort erfolgten Abwertung des Euro gegenüber dem Schweizer Franken um rund siebzehn Prozent werden Schweizer Löhne für deutsche und andere EU-Arbeitskräfte um weitere siebzehn Prozent attraktiver. Die Versuchung, in der Schweiz Arbeit zu suchen, hat sich damit für EU-Ausländer massiv verstärkt.

Kommt dazu, dass die Schweizer Gewerkschaften als neue «flankierende Massnahme» – angeblich um ältere Arbeitnehmer zu schützen – ein Entlassungs-Verbot für über fünfzigjährige Arbeitnehmer fordern. Im Bundesrat stösst diese Forderung offenbar auf gewissen Anklang.

Würde solche «Schutzmassnahme» zu einem verbindlichen Gesetz, wären die Folgen voraussehbar: Kaum ein Betrieb in der Schweiz würde dann noch Arbeitnehmer neu einstellen, die älter sind als 45 Jahre. Denn solche Arbeitnehmer könnten, was für Wechselfälle auch eintreten, bis zur Erreichung des Pensionsalters nicht mehr entlassen werden. Das wird nahezu alle Betriebe veranlassen, statt älterer Schweizer nur noch jüngere

EU-Ausländer anzustellen. Diese dürften erstens billiger sein und zweitens unterlägen sie keinem Entlassungs-Verbot.

Da die nach wie vor geltende Personenfreizügigkeit mit der EU heute keinerlei Vorzugsbehandlung von Schweizern auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zulässt, wird die Gewerkschaftsforderung den Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt also noch verstärken.

Allein die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung beinhaltet auch den unbedingten Inländer-Vorrang auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Solange dieser Inländer-Vorrang – den Bundesrat und Wirtschaftsverbände mit Blick auf Brüssel nicht umsetzen wollen – nicht in Kraft ist, wird die Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt gewiss nicht abnehmen.

Gerade die Personenfreizügigkeit wird vielmehr dafür sorgen, dass einerseits EU-Ausländer als verhältnismässig günstige Arbeitskräfte in der Schweiz leicht Arbeit finden werden. Anderseits werden ältere Schweizer in weit grösserer Zahl als in der Vergangenheit in die Arbeitslosigkeit verstossen. Das ist die Folge der Nicht-Umsetzung der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung.


Auf dem Schleichweg in die EU

Der Weg nach Brüssel: Das Kalkül des Bundesrats

Vom Bundesrat erfährt man gegenwärtig fast nichts über die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zum sog. «Rahmenvertrag», der die «institutionelle Einbindung» der Schweiz in die Strukturen der EU festschreiben will.
Der Bundesrat scheint offenbar die offene Diskussion über seine längerfristigen EU-Pläne zu scheuen. Kurzfristig wird in den nächsten Tagen das Departement Sommaruga seine Anträge zur Umsetzung der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 gutgeheissenen Initiative gegen die Masseneinwanderung in eine Vernehmlassung geben. Eigenmächtig und in klarem Widerspruch zum ergangenen Volksentscheid hat der Bundesrat festgelegt, die gutgeheissene Initiative dürfe nur so umgesetzt werden, dass die zu treffenden Massnahmen auch die Billigung Brüssels erhielten – womit eine angebliche Gefährdung der bilateralen Verträge vermieden werde.

Damit hat sich der Bundesrat einen Joker zugespielt: Wenn er die Umsetzungspläne derart schroff formuliert, dass Brüssel mit unmissverständlichem Njet reagieren wird, glaubt sich Bundesbern von weiteren Umsetzungsanstrengungen dispensieren zu könne. Das scheint der «Strategie» zu entsprechen, welche die Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga jetzt mit Rückhalt im Bundesrat zur «Umsetzung» der von ihr so herzlich ungeliebten Initiative gegen die Masseneinwanderung verfolgt.
Im Klartext heisst dies: Die Zeit bis zu den Gesamterneuerungswahlen ins Eidgenössische Parlament am 18. Oktober 2015 soll möglichst freigehalten werden von EU-Diskussionen. Sind diese Wahlen dann vorbei, wird der Bundesrat das Schweizervolk mit der «harten Wirklichkeit» konfrontieren, dass eine Brüssel genehme Umsetzung der Absage an die Masseneinwanderung nicht möglich sei – womit die bilateralen Verträge entsprechend gefährdet seien. Gleichzeitig wird er den «Rahmenvertrag», den er gegenwärtig möglichst aus öffentlichen Diskussionen heraushält, als neue Vorlage unter neuem Titel präsentieren. Die Vorlage dürfte dann heissen: «Erneuerung des bilateralen Wegs». Sie wird all jene Eckpfeiler enthalten, welche der Bundesrat in Vorverhandlungen zum erwähnten «Rahmenvertrag» Brüssel bereits zugestanden hat.

Erstens erklärt sich Bern darin bereit, alle Gesetze und alle Beschlüsse der Europäischen Union, die in irgend einem Zusammenhang zu bilateralen Verträgen stehen, automatisch von Brüssel zu übernehmen.

Zweitens will der Bundesrat den EU-Gerichtshof als oberste, unanfechtbare Instanz anerkennen, die über Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bilateraler Vereinbarungen endgültig entscheidet. Damit erreicht der Bundesrat, dass fremde Richter fremdes Recht

über die Schweiz verfügen, ohne dass unserem Land dazu ein Mitsprache- oder gar ein Mitbestimmungsrecht zustünde.

Drittens räumt der Bundesrat der EU das Recht ein, Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen unser Land zu erlassen, wenn die Schweiz einmal einen Entscheid des EU- Gerichtshofes nicht übernehmen kann. Dies trifft dann ein, wenn ein Volksentscheid in der Schweiz anders lauten sollte als eine aus Brüssel ergangene Verfügung.

Auch wenn das Vorhaben, das jetzt noch unter dem Titel «Rahmenvertrag» läuft, vom Bundesrat später als «Erneuerung des bilateralen Wegs» etikettiert würde, so wird klar, dass der Bundesrat die Schweiz mit dieser vertraglichen Vereinbarung von der bilateralen Verhandlungspartnerin zur devoten Befehlsempfängerin der EU degradiert. Würde das bundesrätliche Vorhaben Wirklichkeit, wäre dies nicht die Erneuerung, vielmehr die Zerstörung des bilateralen Wegs. Denn bilaterale Verhandlungspartner verkehren miteinander gleichberechtigt, auf gleicher Augenhöhe. Verpflichtungen und Vorteile aus Verträgen müssen sich in ausgewogenem Verhältnis befinden. Die Schweiz aber bietet der EU mit dem «Rahmenvertrag» die Unterwerfung an – wie immer dieser Vertrag später betitelt sein wird. Die Schweiz hätte nur noch auszuführen, was Brüssel erlässt und befiehlt. Dies in all jenen Belangen, die irgendwo von bilateralen Verträgen berührt werden.

Auf diese Weise würde auch der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 annulliert. Wird das, was die Schweiz im Entwurf zum Rahmenvertrag der EU anbietet, Wirklichkeit, dann wird alle Gesetzgebung über Einwanderung und Personenfreizügigkeit zur abschliessenden Domäne Brüssels. Und der Schweizer Volksentscheid vom 9. Februar 2014 würde von Brüssel gewiss nicht übernommen.

Dannzumal dürfte für jedermann klar werden, dass das, was jetzt als «Rahmenvertrag» bezeichnet wird, in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag ist.


Beat Kappeler zweifelt am bundesrätlichen Verhandlungs-Konzept

Allzu einseitig auf die EU fixiert

Ende 2014 nahm der Publizist Beat Kappeler in einer seiner allwöchentlichen Kolumnen in der «NZZ am Sonntag» das Verhandlungskonzept des Bundesrats Brüssel gegenüber unter die Lupe.
Im Gange sind derzeit zwei wichtige Verhandlungen. Einerseits verhandelt das Bundesamt für Migration mit Brüssel über die Umsetzung der von Volk und Ständen gutgeheissenen Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung. Denn diese Volksinitiative verlangt eine Neu- Aushandlung der Personenfreizügigkeit in der Weise, dass die Schweiz wieder eigenständig über die Einwanderung in unser Land bestimmen kann.

Auf der zweiten Verhandlungsebene steht der sog. «Rahmenvertrag». Dazu schreibt Beat Kappeler wörtlich:

«Deshalb ist das zweite Verhandlungsvorhaben Bundesberns mit der EU auch uneuropäisch und falsch, nämlich das geplante Rahmenabkommen. Dieses würde der EU die erhoffte Unterordnung der Schweiz unter die Harmonisierungswalze bringen, mit dem EU-Gericht als Sanktion. Zu befürchten ist sodann, dass auch die bisherigen sektoriellen Verträge der Bilateralen I, ja sogar das Freihandelsabkommen von 1972 darunterfallen.»

Zur Verhandlungsstrategie des Bundesrats insgesamt äussert Beat Kappeler folgende grundsätzliche Beurteilung:

«Da die Schweiz ausserdem nicht im Alleingang, sondern im Weltgang ist, soll sie sich nicht provinziell europäisch sehen wie viele EU-Politiker. Sondern die Welthandelsorganisation bricht soeben zu neuen Zollbefreiungen auf, sogar zu einem weltumspannenden Dienste- Abkommen unter mindestens 50 wichtigen Ländern, darunter die Schweiz und die EU. Die bilateralen Freiheiten der Dienste werden künftig dank WTO bestehen, einklagbar vor neutralen Schiedsstellen, nicht unter dem fernen, immer eine maximale Harmonisierung betreibenden EU-Gericht. Bundesräte und Amtsdirektoren sollen stets suchen, wie wir freiheitlicher sind im Wettbewerb der Lösungen, und so den EU-Regelwahn unterlaufen. Heute wollen sie provinziell nur diesen nachvollziehen, anstatt auf europäische und globale Wettbewerbsvorteile abzuzielen. Daher muss 2015 uns Milde in den EU-Beziehungen bringen, wo es richtig ist, bei der Freizügigkeit, aber den Wettbewerb selbständiger Lösungen, wo es beide Seiten freier und reicher macht.»

Ob diese faktenorientierte Lagebeurteilung auch von jenen zur Kenntnis genommen wird, die sich krampfhaft immer bloss auf das Geschehen in Brüssel fixieren?


(Quelle: «NZZ am Sonntag», 28.12.2014)

Beachten Sie auf der Website des Komitees «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» das wesentlich erweiterte «Wörterbuch zum schleichenden EU-Beitritt»


www.eu-no.ch

www.ue-non.ch

www.ue-no.ch


Beachten Sie auch die Voranzeigen für Veranstaltungen, deren Besuch wir Ihnen empfehlen.


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