Richter befangen

Quelle: Medical Tribune


Urteil im Streit um Masernvirus-Existenz gefällt


Der Impfgegner und Biologe Dr. Stefan Lanka hatte vor über einem Jahr einen viel beachteten, kuriosen Rechtsstreit ausgelöst: Wer ihm nachweist, dass das Masernvirus existiert, erhält 100 000 Euro. Ein Sachverständiger hat vor Gericht bestätigt, dass Dr. David Bardens den Nachweis erbracht hat.


Die aktuellen Masernausbrüche, die auch eine Diskussion um eine Impfpflicht in Gang gebracht haben, dürften Dr. Lanka kaum erschüttern. Er glaubt nämlich daran, dass Masern psychosomatisch bedingt sind und es sich nicht um eine virale Erkrankung handelt.

 

Dr. Bardens ärgerte sich über die Aussagen von Dr. Lanka und schickte dem Biologen Beweise aus der Fachliteratur inklusive Angaben zu seiner Bankverbindung. Dr. Lanka akzeptierte die Nachweise nicht, Dr. Bardens zog vor das Landgericht Ravensburg.

Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen abgelehnt

Um zu klären, ob die eingereichten Fachpublikationen von Dr. Bardens als Beweise taugen oder nicht, wurde Prof. Dr.  Dr. Andreas Podbielski von der Universitätsmedizin Rostock als Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

 

Der Versuch Dr. Lankas, diesen Sachverständigen wegen Befangenheit bzw. als Herausgeber eines „Hygienemerkblatts Masern“ zurückzuweisen, scheiterte.

 

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, so Dr. Caroline Gebhardt, die den jungen Kollegen in der Sache rechtlich vertritt, dass die von Dr. Bardens eingereichten Publikationen ausreichen. Aber auch hierzu hatte Dr. Lanka wieder Einwände vorzubringen: Schließlich habe er nur „einen“ Beweis gefordert und nicht „sechs“ Publikationen, die Dr. Bardens vorgelegt hatte.

 

Diese Spitzfindigkeiten waren den Richtern dann wohl doch zu viel: Dr. Lanka wurde am 12. März 2015 verurteilt, den ausgelobten Preis zu bezahlen.


Dr. Lanka kann es nicht lassen: Berufung angekündigt


Die 100 000 Euro möchte Dr. Bardens in Impfprojekte in Entwicklungsländern fließen lassen. Schließlich habe Dr. Lanka mit dem Verkaufserlös von Büchern wie „Impfen und AIDS: Der neue Holocaust“ erhebliche Summen eingenommen, die besser anderweitig eingesetzt werden sollten.

 

Dr. Lanka hat jedoch bereits kurz nach der Urteilsverkündung verlauten lassen, dass er in die Berufung gehen will. Vermutlich wird die Angelegenheit also vor dem Oberlandesgericht weitergehen.

Kommentare

Dr. Stefan Lanka - 19.03.2015, 15:08


Der Masern-Virus-Prozess wurde am 12.3.2015 mit einem spektakulären Fehlurteil fortgesetzt, gegen das wir Berufung einlegen werden, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.

Der Gutachter Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski von der Universität Rostock hat ausgesagt, dass das Masern-Virus widerlegt ist, wenn darin "Ribosomen" (typische Zellstrukturen; Eiweißfabriken der Zelle) vorkommen. Viren sind durch die Abwesenheit von Ribosomen definiert und es gibt weltweit kein Virus mit Ribosomen, so der Gutachter.

In der Gerichtsakte liegt ein Dokument des Nationalen Referenz Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI) vor, in dem das RKI bestätigt, dass das behauptete Masern-Virus "Ribosomen" enthält. Damit ist bewiesen, dass die Behauptungen zum Masern-Virus widerlegt sind und Dr. Lanka die "Wetten, dass es das Masern-Virus nicht gibt!" - Wette gewonnen hat.

Das Gericht hat verhindert, dass Dr. Lanka in der Verhandlung selbst vortragen und den Gutachter befragen konnte. So war es Dr. Lanka in dieser Verhandlung nicht möglich, die unwahren Aussagen des Gutachters zu widerlegen, wonach die von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen die Kriterien der Wissenschaftlichkeit erfüllen. Der Gutachter sagte in Bezug auf das Masern-Virus vorsorglich aus, dass in der Biologie die strengen Regeln der Wissenschaft wie in der Physik nicht gelten.

In einer Zusammenfassung zum Prozess, die demnächst erscheinen wird, legen wir dar, dass die von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen keine wissenschaftlichen Publikationen sind, weil darin Kontrollversuche als Grundvoraussetzung wissenschaftlichen Arbeitens nicht vorkommen. In Wirklichkeit beweisen die Ergebnisse der Versuche, dass typische Bestandteile und Eigenschaften von Zellen als Masern-Virus fehlgedeutet wurden.

Wir werden darlegen, dass der Gegenbeweis zu den Existenz-Behauptungen des Masern-Virus gelungen ist: Die sog. Erbsubstanz des behaupteten Masern-Virus ist in Wirklichkeit Bestandteil der Erbsubstanz der Menschen. Damit ist die Fehldeutung zelleigener Bestandteile als Masern-Virus bewiesen.

Die Masern-Virus-Wette ist faktisch gewonnen!

Die Fehlentwicklung von Teilen der westlichen Hochschulmedizin beruht auf einem mehr als gemeinen Plagiat durch den Begründer der scheinbar modernen Medizin, Rudolf Virchow. Rudolf Virchow hat Erkenntnisse von zwei jüdischen Wissenschaftlern als die seinen ausgegeben, aber deren wichtige Erkenntnisse zu Geweben unterdrückt. Zu diesem Zweck verleumdete er sie und ihre Arbeit.

Krankheiten gehen nicht von einzelnen Zellen aus (Infektions- und Krebstheorie), sondern immer von mehreren Zellen eines Gewebetyps (Keimblatt) gleichzeitig. Wie Dr. Hamer ab 1981 entdeckt hat, sind dabei immer die auf- und absteigenden Nerven und das Gehirn beteiligt. Diese Entdeckung widerlegt die Infektions- und Krebstheorien, dass bösartige Veränderungen wahllos und zerstörerisch von einer Stelle ausgehen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Abläufe sind hoch koordiniert und biologisch sinnvoll.

Demnächst veröffentlichen wir eine Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse und kündigen diesen Beitrag mit unserem kostenlosen NEWSLETTER an.

Hierzu werden wir das sich selbst widerlegende Gerichts-Gutachten von Prof. Podbielski und die von Dr. Bardens vorgelegten sechs Publikationen veröffentlichen.

Aufgrund der Nachfrage, führen wir nun weitere Seminare zum Masern-Virus-Prozess und seinen Hintergründen durch. Siehe www.wissenschafftplus.de

Dieser Text ist auf der Internetseite www.wissenschafftplus.de unter "Aktuelles" zu finden.

Dr. Stefan Lanka