France: Impfzwang per Gesetz

In Frankreich ist es soweit: Verfassungsrat beschließt Geld- und Haftstrafen für Impfverweigerer


Marco Maier
contra-magazin
Fr, 20 Mär 2015 00:00 CET

Die Entscheidung des französischen Verfassungsrats steht fest: Kinder müssen gegen Tetanus, Diphterie und Kinderlähmung geimpft werden. Erziehungsberechtigte die das nicht tun, müssen mit Bußgeldern und gar Haftstrafen rechnen.

Das Gesetz zur Impfpflicht ist nach der Entscheidung des französischen Verfassungsrats (Conseil Constitutionnel) mit der Verfassung des Landes vereinbar. Damit sind die Erziehungsberechtigten in Frankreich weiterhin verpflichtet, ihre Kinder gegen Tetanus, Diphterie und Kinderlähmung impfen zu lassen.

Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dessen Kindern kann der Besuch von Kindergärten und Schulen verweigert werden. Zudem drohen den Erziehungsberechtigten Geldstrafen in Höhe von bis zu 30.000 Euro, sowie Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Frankreich ist damit eines von sehr wenigen Ländern, in denen Impfverweigerer mit harten Strafen zu rechnen haben.

Ein Ehepaar aus Auxerre hatte den französischen Verfassungsrat am 15. Januar mit einer "vorrangigen Frage zur Verfassungsmäßigkeit" befasst. Marc und Samia Larère argumentierten dabei, der Impfzwang verstoße gegen das in der Verfassungspräambel verbürgte "Recht auf Gesundheit". Sie haben sich geweigert, ihre Tochter im Alter von drei Jahren impfen zu lassen, weil sie schädliche Nebenwirkungen des Impfstoffs befürchten. Auch ihr zwei Jahre alter Sohn wurde nicht geimpft.

Aus diesem Grund hatte die Behörde zum "Mutter- und Kinderschutz" (PMI) im Oktober 2014 Strafanzeige erstattet. Allerdings setzte das Strafgericht in Auxerre das Verfahren aus um es dem Verfassungsrat vorzulegen, welcher sich dann damit befassen musste. Da dieser nun die Impfpflicht bestätigte, werden sich die beiden Eltern nun wieder vor dem Strafgericht verantworten müssen.

Das Gremium argumentierte in seiner Begründung, das "Recht auf Gesundheit" beinhalte den Schutz der Bürger vor schweren und ansteckenden Krankheiten wie Diphterie, Tetanus und Kinderlähmung. Damit sei es dem Gesetzgeber überlassen, die beste Art und Weise festzulegen, diesen Schutz zu gewährleisten. Die allgemeine Impfpflicht, die im Einzelfall bei medizinischen Bedenken aufgehoben werden könne, verstoße somit nicht gegen die Verfassung.

Kommentar: Man sollte meinen, das "Recht auf Gesundheit" liege beim Individuum, genau wie die (sich derzeit zersetzende) Meinungsfreiheit, oder etwa nicht? Jeder, der das Thema Impfungen recherchiert, wird feststellen, dass diese in Big Pharmas Laboratorien zusammengebraute Substanzen sehr schädlich sind. Doch wie üblich geht es um Profit und von dieser Absicht wird durch allerlei Mittel abgelenkt: schönklingende Phrasen, politische Kampagnen, emotionale Appelle (ganz besonders Manipulation und Angstmache) und gefälschte Studien. Und nun das erste europäische Land, das Eltern - legal - das Recht wegnimmt, ihre Kinder vor Schaden zu schützen und sie sogar dafür einsperren wird, wenn sie nicht das tun, was Konzerne und Regierung von ihnen verlangen - egal, dass es ihren Kindern schaden wird. Es geht denen in Machtpositionen NICHT um Ihre Gesundheit, weit davon entfernt!

Ist es in diesem Zusammenhang nicht interessant, dass Präsident Obama sich selbst und seine Kinder nicht gegen die Schweinegrippe hat impfen lassen, gleichzeitig die Bevölkerung aber auffordert, sich impfen zu lassen? Oder dass das US-Gesundheitsministerium unverblümt zugibt, dass Impfungen brandgefährlich sind, sie die Impfkritiker aber trotzdem dämonisieren?

Es ist nicht schwierig zu erkennen, was sich da im Hintergrund abspielt und was möglicher Weise schon seit langem geplant ist. Auch Deutschland scheint sich direkt in diese Richtung zu bewegen: "Wenn sie nicht freiwillig wollen, dann zwingen wir sie eben!"

Was können wir tun? Zum Beispiel so viele Menschen wie möglich hierüber informieren...!