EU-NO !

KEIN krönender Abschluss!

N I E M A L S

Junker soll zu hause bleiben!



Ein Bundesrat, der gegen das Volk agiert, ist unwürdig, am falschen Platz, übt Verrat am Volk, ist abzusetzen!



Der Bundesrat, die EU und der Rahmenvertrag

Bundesrat Didier Burkhalter ist frustriert aus dem Bundesrat zurückgetreten, nachdem nicht einmal mehr dessen EU-freundliche Mehrheit seinen Schnellzug in Richtung Abschluss des Rahmenvertrags mit der EU zu besteigen bereit war.

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Die Idee «Rahmenvertrag» geht zurück auf eine Forderung der EU: Am 21. Dezember 2012 verlangte Brüssel von Bern formell die «institutionelle Anbindung» der Schweiz an die EU. Der Bundesrat markierte Einverständnis und schlug vor, die geforderte «institutionelle Anbindung» in Form eines Rahmenvertrags festzuschreiben. Dieser Rahmenvertrag sollte Bestimmungen enthalten, die übergeordnet sowohl für alle bereits abgeschlossenen als auch für alle in Zukunft noch Tatsache werdenden bilateralen Verträge zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein sollen.

Sowohl im Bundesrat als auch im Parlament unterstützten deutliche Mehrheiten das Vorhaben «Rahmenvertrag». Nur die SVP markierte Ablehnung.

Schnellzug oder Bummelzug

Bundesrat Burkhalter drängte während Monaten auf raschen Abschluss dieses Vertrags. Die weiteren vier bundesrätlichen Befürworter des Vertragsinhalts zögerten indessen zunehmend, die formelle Unterzeichnung des Rahmenvertrags schon jetzt vorzunehmen. Denn der Rahmenvertrag ist ein internationaler Vertrag, der auch geltende Bestimmungen in der Bundesverfassung tangiert. Das hat zur Folge, dass Bundesbern diesen Rahmenvertrag mindestens dem fakultativen Referendum unterstellen muss.

Mit anderen Worten: Das letzte Wort zum Rahmenvertrag wird das Schweizervolk sprechen. Und vier der fünf Rahmenvertrags-Befürworter im Bundesrat sind überzeugt, dass dieser Rahmenvertrag, wenn jetzt darüber abgestimmt werden müsste, in der Volksabstimmung durchfallen würde. Ein Nein zum Rahmenvertrag wollen diese Befürworter engerer Anbindung der Schweiz an die EU aber um jeden Preis vermeiden.

Was steht im Vertrag?

Was soll denn in diesem von Brüssel verlangten Rahmenvertrag festgeschrieben werden? Dessen Inhalt ist längst bekannt – zumindest seit der Unterzeichnung eines Vorvertrags dazu, welche am 13. Mai 2013 durch die Verhandlungsführer beider Vertragsparteien im Einverständnis mit deren Regierungen erfolgt ist. Drei Hauptforderungen hätte die Schweiz mit diesem Vertrag zu erfüllen:

Erstens müsste sie alle EU-Beschlüsse, EU-Gesetze, EU-Verordnungen, die Brüssel einseitig als «binnemarktrelevant» bezeichnet, automatisch, also ohne jede Mitsprache und Mitbestimmung übernehmen.

Zweitens müsste die Schweiz, wenn Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung eines bilateralen Vertrags entstünden, akzeptieren, dass der EU-Gerichtshof – also das höchste Gericht der Gegenseite – das letztinstanzliche, nicht mehr anfechtbare Urteil zum Streitfall fällen würde.

Drittens müsste die Schweiz der EU ein Sanktionsrecht (also ein Bestrafungsrecht) einräumen für den Fall, dass die Schweiz einmal einen Entscheid des EU-Gerichtshofs – zum Beispiel dann, wenn eine Volksabstimmung in der Schweiz etwas davon Abweichendes beschliesst – nicht übernehmen könnte.

Unterwerfungsvertrag

Wer die im erwähnten Vorvertrag von beiden Seiten unterzeichneten Bestimmungen liest, dem wird sofort klar: Da wird der Schweiz jede bilaterale Gleichberechtigung abgesprochen. Der bilaterale Weg wäre beseitigt, neu würde die EU allein bestimmen – die Schweiz hätte sich zu unterziehen. Der Rahmenvertag ist in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag. Brüssel verordnet der Schweiz damit eine Art Zwangsverheiratung mit der EU.

So rasch sich der Bundesrat zu Beginn dieses Jahrzehnts all diesen Forderungen gebeugt hat, so klar ist ihm heute: die Zustimmung des Volkes suchen zu müssen für einen Vertrag, welcher die Schweiz der Willkür Brüssels aussetzt – das ist ein hoffnungsloses Unterfangen. Deshalb möchte er lieber zuwarten – vielleicht, so hofft er wohl, kommen einmal «bessere Zeiten» für eine Volksabstimmung über den Souveränitätsverlust der Schweiz…

Brüssel drängt

Aber Brüssel drängt weiter auf raschen Vertragsabschluss. Es besitzt dazu auch eine Trumpfkarte, die es kürzlich ausgespielt hat. Der Trumpf heisst «Juncker-Besuch». Zu Beginn des laufenden Jahres sah es auch der Bundesrat in seinem Jahresprogramm noch vor, im Herbst 2017 – also jetzt –EU-Kommissionspräsident, Jean-Claude Juncker, zur feierlichen Unterzeichnung dieses Rahmenvertrags nach Bern einzuladen. Doris Leuthard, amtierende Bundespräsidentin, wollte mit dieser feierlichen Vertragsunterzeichnung ihr Präsidialjahr krönen.

Doch der Bundesrat – obwohl mehrheitlich für diesen Rahmenvertrag – will derzeit nicht unterzeichnen. Brüssel drängt zwar weiter: Juncker käme nicht nach Bern, wenn er mit leeren Händen nach Brüssel zurückkehren müsse. Der Besuch wurde vorerst verschoben – auf November. Erst provisorisch – die definitive Zusage erfolgt erst, wenn Bern Substantielles anzubieten weiss.

Bundesbern ist mit seinem Kurs «drei Schritte vor – drei Schritte zurück» also in der Zwickmühle: Lässt man den Besuch Junckers platzen, verdirbt man der eitlen abtretenden Bundespräsidentin ihr Präsidialjahr. Unterzeichnen will man aus Angst vor der Volksabstimmung den Rahmenvertrag aber auch nicht. Was anderes kann man Brüssel anbieten?

Eine Idee dazu ist kürzlich geboren worden: Bundesbern könnte Brüssel einen weiteren, reich dotierten «Kohäsionsbeitrag» anbieten. Bisher wurdender EU von der Schweiz drei Kohäsionszahlungen – Zahlungen an die wirtschaftliche Entwicklung Osteuropas – entrichtet. Diese erreichten einen Gesamtbetrag von rund 1.5 Milliarden Franken. Selbst wenn der vierte Betrag eine Milliarde betragen würde, so schmerzt deren Überweisung den Bundesrat selber kaum; es sind ja die Steuerzahler, die dafür bluten müssen…

Der Entscheid über den Besuch Junckers steht noch aus. Ebenso der Entscheid bezüglich der diskutierten vierten Kohäsionszahlung. Das zögernde Hin und Her des Bundesrats öffnet Brüssel Möglichkeiten, Druck auf Bern auszuüben. Und Frau Leuthard bangt: Der krönende Abschluss ihres Präsidialjahrs hängt noch in der Luft.

EU-No/US