Kriegstheater als Heimatkunde

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Sind Kriegstheater im Fach Heimatkunde erlaubt?



Dass die Türkei ein Freifach finanziert, in dem Kinder ein kriegerisches Theater einstudierten, sorgt für Empörung. Denn die Schulen kennen für den Unterricht klare Regeln.

Im Rahmen eines Kurses für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) Ende März spielten Schulkinder die Schlacht von Gallipoli im Jahr 1915 nach. Für Kritiker ist klar, dass sich dabei um nationalistische Propaganda des türkischen Präsidenten Erdogan handelt, der über die Botschaft solchen Unterricht finanzieren lässt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kursen, die gerade im Kreuzfeuer der Kritik stehen.

Was sind die Kurse für «Heimatliche Sprache und Kultur» (HSK)?

Die Idee Die Kurse haben zum Ziel, «alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentlichen Schulen zu integrieren», wie die Konferenz der Erziehungsdirektoren festhält. Dazu gehört auch, die Kultur des Herkunftslandes zu pflegen sowie die Zweisprachigkeit zu fördern. Den Kantonen wird empfohlen, Primarschülern mindestens zwei Stunden wöchentlich für HSK-Lektionen in der Unterrichtszeit einzuräumen. Die Schulgemeinden stellen unentgeltlich Schulräume und Infrastruktur zu Verfügung. Der Unterricht ist für die Schüler kostenlos, ausser das Angebot wird nicht vom Herkunftsland finanziert. Der Besuch der Lektionen wird im Zeugnis vermerkt.

Wer steht hinter den Angeboten, und wer stellt die Lehrpersonen?

Für die Durchführung des Unterrichts sind entweder die Botschaften der jeweiligen Länder oder private Vereine zuständig. Sie stellen ebenfalls die Lehrpersonen.

Wer darf als Lehrer unterrichten?

Der Kanton Zürich schreibt vor, dass die Lehrer, die von den Herkunftsländern gestellt werden, diverse Anforderungen erfüllen müssen. Sie müssen ein Lehrdiplom oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen, sowie einen Einführungskurs an der Pädagogischen Hochschule besuchen. Auf einen Knackpunkt bei der Anerkennung der Ausbildung weist der Kanton Luzern in seiner Umsetzungshilfe zum Unterricht hin: «Da die Lehrpersonen ihre pädagogische Ausbildung in der Regel im Herkunftsland absolviert haben, weichen ihre Vorstellungen von gutem Unterricht manchmal vom hiesigen Unterrichtsverständnis ab.» Deshalb empfehle man Weiterbildungen.

Können die Lehrer den Unterricht frei gestalten?

Die Lehrmittel werden von den Trägerschaften, also im Fall der Türkei, von der Botschaft, gewählt. In der Gestaltung des Unterrichts ist eine politische Färbung nicht erlaubt: «Der Unterricht geht von einer pluralistischen Weltanschauung aus und verzichtet auf jede politische und nationalistische

Indoktrination», heisst es beim Kanton Zürich. Ziel sei die Kenntnis der Religionen, «nicht das Bekenntnis zu einem Gewissen Glauben».

Die HSK-Kurse finden im Rahmen der kantonalen Lehrpläne statt. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Kantone?

Verstösst etwa ein Lehrer gegen das Verbot der politischen Indoktrination, kann der Kanton einschreiten. «Die Bildungsdirektion kann der betreffenden Lehrperson notfalls die Bewilligung entziehen, innerhalb der Zürcher Volksschule

HSK zu unterrichten», hält der Kanton Zürich fest. Auch der Kanton Basel-Stadt kennt eine solche Klausel: Die Bewilligung kann der Trägerschaft entzogen werden, wenn etwa der Unterricht konfessionell und politisch nicht neutral gestaltet ist.


Kommentar:

noch offen...

  • es werden unter anderem strafrechtlich relevante Fakten hinterfragt
  • es werden Personenschutz-relevante Fakten hinterfragt
  • es werden bei Kindern im Schutzalter von Amtes wegen zu ahndende Straftaten hinterfragt
  • es werden die Kontroll-Mechanismen der verantwortlichen Schulen hinterfragt
  • es gibt mit Sicherheit noch andere relevante Bereiche, welche hinterfragt werden müssen, Hilfe ist angenehm - Danke.