Schreckung der Bevölkerung

 

Straftatbestand: Schreckung der Bevölkerung

Täglich werden unsere Völker weltweit Tag für Tag gezielt geschreckt: Erdölschock, Terror, Kriege und Kriegsgerüchte, Schreckgespenst »menschverursachter Klimawandel« und vieles mehr. Völker zu schrecken ist eine klar definierte Straftat, das geht eindeutig aus dem Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Art. 258 hervor: „Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ Doch wie und durch wen geschehen diese Schreckungen und wer profitiert daraus? Dieser Film deckt brisante Zusammenhänge auf. [weiterlesen]

Das dürfte einigen Produzenten von Tageszeitungen oder TV-Sendungen sauer aufstossen, wenn wird doch die Angstmache ml einklagen.