Abstimmung Moutier ungültig erklärt

Zitate

Der Bund: Es ist offiziell: Die Regierungstatthalterin hat die Abstimmungsbeschwerden gutgeheissen. Damit wird die Abstimmung über den Kantonswechsel annulliert.

NZZ: Bundesrätin Sommaruga mahnt zur Ruhe

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat die Beschwerden gegen den Volksentscheid gutgeheissen. Der Urnengang zum Kantonswechsel der Stadt ist damit ungültig. Die Autonomisten reagieren konsterniert.

Bazonline; Neuer Zündstoff im Jurakonflikt - Nachdem die Abstimmung über einen Kantonswechsel annulliert worden ist, wollen Gegner und Befürworter ihren Kampf wieder aufnehmen.

SRF: Moutiers Zugehörigkeit zum Jura ist wieder in der Schwebe - Die Regierungs-Statthalterin des Berner Juras annulliert das Ergebnis der Abstimmung vom 18. Juni 2017.

Nach Stéphanie Niederhausers Entscheid ist die Zukunft wieder offen. Die Abstimmung muss wiederholt werden.

Gemäss SRF haben folgende Beanstandungen zum Entscheid geführt:  (Quelle SRF am 5.11.2018)

 

Zitat:

  • Beide Parteien haben bereits früher angekündigt, die Beurteilung der Abstimmung allenfalls bis vor Bundesgericht zu ziehen.
  • In einer ersten Reaktion bezeichnet der Generalsekretär des Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) den Beschluss als «politischen Entscheid».
  • Die Statthalterin Stéphanie Niederhauser hiess mehrere Beschwerden gegen die Abstimmung vom 18. Juni 2017 gut. Der Urnengang ist demnach ungültig.

 

Sieben Abstimmungsbeschwerden musste die Regierungsstatthalterin beurteilen. Vier davon wurden schon vor dem Abstimmungssonntag eingereicht. Drei weitere Beschwerden gingen nach dem Urnengang ein.

 

In einer Mitteilung begründet Niederhauser ihren Entscheid in erster Linie mit dem Verhalten der Gemeinde Moutier und des Stadtpräsidenten von Moutier vor der Abstimmung vom 18. Juni 2017.

 

Unzulässige Propaganda durch lokale Behörden

Die Behörden von Moutier hätten zwar durchaus das Recht, vor einer solchen Abstimmung Stellung zu beziehen. Doch habe eine Behörde verhältnismässig, objektiv und transparent zu sein. Im vorliegenden Fall könnten die Auftritte der lokalen Behörden aber gleichgesetzt werden mit unzulässiger Propaganda. Sie seien geeignet gewesen, die Wählerschaft in die Irre zu führen.

 

Dieser Punkt allein würde genügen, um die Abstimmung über den Wechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura aufzuheben, sagt Niederhauser weiter. Denn das Bundesgericht habe kürzlich hohe Anforderungen an eine objektive, transparente und verhältnismässige Behördenkommunikation vor Abstimmungen formuliert.

 

Das Plebiszit hätte auch anders ausgehen können

Im Fall der kommunalen Abstimmung vom Juni 2017 kämen aber weitere Unregelmässigkeiten dazu. Niederhauser spricht von Abstimmungstourismus, fiktiven Wohnsitzen und «gravierenden Mängeln» in der Abstimmungsorganisation. Alles in allem könne sie deshalb nicht ausschliessen, dass ohne die erwähnten «gewichtigen Mängel» ein anderes Abstimmungsresultat herausgekommen wäre.

 

 

 

Quintessenz : Bereits in dieser Berichterstattung wird wieder Propaganda gemacht... endlich eine engagierte Regierungs-Statt-Halterin welche den Stein ins Rollen gebracht hat, wohingegen bei andern Wahl- und Abstimmungs-Manipulationen und -Fälschungen (Schweiz-weit) alles unter den Tisch gewischt wurde.

Dieses Beispiel als Exempel belegt doch nun einmal mehr den Amts- und Staats-Filz, beschönigende Prädikationen erspare ich hier. 

»Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht«

Diese altbekannte Volksweisheit heisst für mich interpretiert, dass unbekannte Anzahl von ähnlichen Fällen wissentlich durchgeführt wurden und unzweifelhaft stattgefunden haben, womit die Demokratie-Lüge in der Schweiz einmal mehr nicht mehr verleugnet bzw. abgestritten werden darf und kann.