Bargeld-Abschaffung


Das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) definiert als schweizerische Währung den Franken. Gesetzliche Zahlungsmittel – d.h. Zahlungsmittel mit welchen Geldschulden rechtlich wirksam getilgt werden können – sind laut diesem Gesetz Banknoten, Münzen und Sichtguthaben* bei der schweizerischen Nationalbank. 

 

*Sichteinlagen oder Sichtguthaben sind spezielle Einlagen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie keine oder eine kurze Frist haben. Kunden können gleichsam «auf Sicht», das heisst jederzeit oder kurzfristig in vollem Umfang auf ihr Guthaben zugreifen.

Typische Sichteinlagen sind Guthaben auf Konten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs – auch Girokonten genannt – wie beispielsweise Privatkonten (Lohnkonten) oder Kontokorrentkonten für Unternehmen.

Weitere Links zur Bargeld-Abschaffung:

https://www.youtube.com/watch?v=rm9-PVHaO0M