«Chlotz her!»

Die Geheimnistuerei um Vertragsdetails erodiert. Tropfenweise dringen die Fakten zum ausgehandelten Vertrag an die Öffentlichkeit. Bisher Vermutetes, aus Verhandlungsberichten Abgeleitetes, aus Arbeitspapieren Erfahrenes entpuppt sich zunehmend als von der EU diktiertes Ansinnen. Der weltweit als Effizienz-Leader gepriesene Übersetzungsdienst der EU bequemte sich vor nunmehr zehn Tagen dazu, endlich auch die offizielle deutschsprachige Version des Rahmenvertrags vorzulegen. Lesen

Fakten lösen Ernüchterung aus

 

Ernüchterung macht sich breit. Teile – vor allem auch Anhänge – des Rahmenvertrags rücken in den Vordergrund, von denen Bundesbern bislang kaum die Existenz zuzugeben beliebt hatte.

 

Jetzt aber spricht man von den sog. «Beihilfe-Regelungen» der EU – also von Brüsseler Vorgaben über gestattete und verbotene staatliche Einflussnahme auf wirtschaftliche Gegebenheiten. Man weiss jetzt definitiv, dass mit dem Rahmenvertrag den hiesigen Kantonalbanken die letzte Stunde schlägt: Die EU duldet nicht, dass bestimmten Banken, die vor allem den Gemeinden und dem kleinen und mittleren Gewerbe unverzichtbare Dienstleistungen erbringen, von Staatsgarantien getragen werden. Solches muss gemäss EU-Rahmenvertrag verschwinden. Zu verschwinden haben auch kantonale Gebäudeversicherungen. Und Kraftwerke dürfen nicht länger von der öffentlichen Hand – von Bund, Kantonen oder Gemeinden – betrieben werden. Die Beihilfe-Regelungen der EU, denen sich die Schweiz mit dem Rahmenvertrag zu unterziehen hätte, gestatten solches nicht.

 

 

 

Schluss mit Steuerwettbewerb

 

Daneben dringen weitere Erkenntnisse ans Tageslicht – die kantonalen Finanzdirektoren, zweifellos Fachleute in steuerpolitischen Angelegenheiten, haben sie entdeckt: Der Rahmenvertrag unterbindet – OECD-konform! – jeglichen Steuerwettbewerb.

 

In der Schweiz haben sich bekanntlich in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts mehrere notorisch als arm geltende Bergkantone Steuergesetze zugelegt, mit denen sie erfolgreich gute Steuerzahler – Firmen wie Private – zur Wohnsitz- bzw. Geschäftssitznahme im Kanton gewinnen konnten. Mittels kluger Gesetzgebung konnten sie sich aus eigener Kraft aus ihrem vorherigen Dasein in relativer Armut befreien. Anreize für Firmen und Private, die solche Entwicklung ermöglicht haben, werden von der EU indessen als «verbotene Beihilfen» nicht geduldet, als Gewährung unstatthafter Vorteile gebrandmarkt und verboten.

 

 

 

Hochsteuerregimes allüberall

 

Die für Private wie Firmen attraktive Steuerpolitik dieser Kantone erwies sich bald als – vom Steuerzahler als Segen empfundene – Barriere für übertriebene Steuergelüste von Verwaltungen aller Kantone: Hochsteuerkantone wurden durch Abwanderung attraktiver Betriebe und attraktiver Steuerzahler bestraft. Diese Tatsache erwies sich als wirksamste Bremse für Steuergeld-Verschwendung. Die Steuerzahler der ganzen Schweiz profitierten enorm vom so ausgestalteten Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen.

 

Natürlich nahmen die Funktionäre in Brüssel Anstoss an den im Vergleich zu EU-Staaten tieferen Steuern in der Schweiz. Diesen Schweizer Standortvorteil wollen sie unbedingt aus der Welt schaffen, auf dass auch die Schweiz zur Hochsteuer-Hölle verkomme.

 

Dass die Brüsseler Hochsteuerpolitik Europa im Vergleich zu Fernost und den USA wirtschaftlich immer weiter ins Hintertreffen verschlägt, kümmert Brüssels Funktionäre nicht. Mit der EU-weiten Durchsetzung der Hochsteuerpolitik sichern sie sich persönlich attraktive Saläre. Trotz der Überschuldung fast aller EU-Mitgliedstaaten nehmen die Bürokraten Brüssels weltweit eine Spitzenstellung ein als bestbezahlte Funktionäre.

 

 

 

Zurück in die Armut!

 

Wird das wettbewerbsuntaugliche EU-Steuerregime mittels Rahmenvertrag auch der Schweiz aufgezwungen, werden unsere Bergkantone wieder in die Armut verstossen. Und die Schweiz würde aufs europäische Mittelmass herabgemindert: Schluss mit wirtschaftlicher Spitzenstellung!

 

Unbegreiflich, dass Economiesuisse-Sprecher, die sich immerhin als Wirtschaftsfachleute verstehen, diese gravierenden Nachteile nicht zu erkennen vermögen. Wirtschaftskompetenz muss offensichtlich hintanstehen, wenn Funktionäre persönliche Vorteile für sich selber wittern.

 

So verdrängt Funktionärs-Egoismus den Einsatz für erfolgversprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

 

 

 

Freihandelsabkommen in Brüssels Visier

 

Eine zweite Entdeckung beunruhigt die Finanzdirektoren der Schweizer Kantone: Im Rahmenvertrag bekundet der Bundesrat seine Zustimmung zur nicht näher detaillierten Forderung der EU auf «Modernisierung» des zwischen Brüssel und Bern seit 1972 existierenden Freihandelsabkommens.

 

Dieses Freihandelsabkommen hat sowohl der Schweiz als auch Europa sehr viel gebracht. Seine Bedeutung kann kaum überschätzt werden. Es trug markant bei zum Handelsaufschwung in Europa. Es beruht auf der Gleichberechtigung beider Vertragspartner. Die Schweiz und die EU begegnen sich in dieser Freihandels-Vereinbarung auf gleicher Augenhöhe. Der EU ist damit jegliches Diktat der Schweiz gegenüber versagt. Indem beide Partner – die Schweiz wie die EU – dieses Abkommen per Unterschrift den WTO-Regeln unterstellt haben, ist es der EU verwehrt, die Schweiz als Untertanin zu behandeln.

 

Was soll uns also die nicht näher umschriebene, von der EU als Begehren durchgesetzte «Modernisierung» dieses wichtigen Freihandelsabkommens bringen? Bundesbern wiegelt eilfertigst ab: Diese Passage im Vertrag habe nichts zu bedeuten. Es werde bloss der Wunsch beider Vertragspartner erfüllt, das geltende Freihandelsregime im Rahmenvertrag irgendwie zu erwähnen. Konsequenzen habe der «Modernisierungs-Wunsch» nicht.

 

Warum nur schreibt man ihn dennoch in den Vertrag, wenn die Erwähnung nichts bedeuten soll? Hat die Forderung auch für die EU nichts zu bedeuten? Oder schmiedet Brüssel mit diesem bewusst unscharf formulierten Modernisierungs-Begehren Pläne, die Ebenbürtigkeit der Schweiz in der Ausgestaltung der Freihandelsregeln zu beschränken, zu liquidieren? Eigentlich konnte die Schweiz in jüngerer Vergangenheit genügend Erfahrung sammeln, wie verhängnisvoll sich unscharf formulierte Vertragsklauseln, die Brüssel durchgesetzt hat, auswirken können. Glaubte Bern doch, mit der Zustimmung zur Aufnahme von Regeln zum Finanzverkehr in den Schengen-Vertrag das Bankgeheimnis «für alle Zeiten zu sichern», während die EU via Schengen-Vertrag das Schweizer Bankgeheimnis innert weniger Monate aus den Angeln zu heben vermochte.

 

Nicht nur die kantonalen Finanzdirektoren – Gebeutelte der Bankgeheimnis-Schredderung – befürchten, dass Brüssels Modernisierungsfloskel zum Freihandelsvertrag der arglosen Schweiz schwerwiegend negative Konsequenzen bescheren könnte.

 

 

 

Was motiviert die Schweizer Unterhändler?

 

Angesichts der offensichtlichen Geldgier Brüssels der Schweiz gegenüber staunt man ob der Zusammensetzung der schweizerischen Verhandlungs-Delegation zum Rahmenvertrag. Waren unsere Diplomaten blauäugig und naiv, als ihnen Brüssel die EU-Beihilfe-Regulierungen aufdrängte? Sind sie unfähig zu erkennen, dass «Modernisierung» im Sinne Brüssels auch Zerstörung heissen könnte?

 

Oder sind unsere Diplomaten heimliche Kollaborateure Brüssels? Träumen sie noch immer vom «strategischen Ziel EU-Beitritt» und lassen es geschehen, dass Brüssel Minen in den Vertrag legt, die elementarste Interessen der Schweiz nur allzu rasch zur Explosion bringen könnten?

 

Ob unsere Diplomaten der raffinierten Hinterhältigkeit der EU-Unterhändler allzu vertrauensselig begegnen oder sich heimlich mit den EU-Interessen und -Absichten identifizieren: Als Kämpfer für die Interessen der Schweiz scheinen sie offensichtlich überfordert.

 

 

 

Ulrich Schlüer