Alle sind gleich, einige aber gleicher...

natürlich gibt es welche, die eben einige Privilegien mehr geniessen. Und gerade in der Schweiz in sogenannt höheren Positionen bzw. für Insiderwissen gewisse Spurtreue oder Verschwiegenheit zu erreichen, werden Schweigegelder gezahlt. Klar man sagt dann, dass andere, interne Besteuerung angewendet wird.

Laut dem EDA profitieren hier 43 internationale Organisationen und weitere halb private Vereinigungen von solchen Arrangements, die auch die Befreiung von der Mineralölsteuer oder gar diplomatische Immunität beinhalten können.

Laut dem EDA profitieren hier 43 internationale Organisationen und weitere halb private Vereinigungen von solchen Arrangements, die auch die Befreiung von der Mineralölsteuer oder gar diplomatische Immunität beinhalten können.

Im Folgenden werden Unternehmen  aufgeführt:

  • SchweizerMilitär; Korpskommandant
  • Vereinten Nationen (UNO)
  • Weltgesundheitsorganisation (WHO)
  • Weltpostverein (UPU)

Zitat aus 20Minuten vom 16.04.2019 http://www.20min.ch/finance/news/story/20978168


Diese Angestellten bezahlen keine Steuern


In der Schweiz gibt es über 30 internationale Organisationen, deren Mitarbeiter keine Steuern bezahlen müssen. Warum dieses Privileg?

Die Steuerrechnung bedeutet für viele Schweizer einen beträchtlichen Budgetposten. Doch nicht alle müssen in die Staatskasse einzahlen: Angestellte von internationalen Organisationen beispielsweise können sich glücklich schätzen, ihr Salär ist steuerfrei, genauso wie Personal von diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

Auch der versetzte Korpskommandant Daniel Baumgartner, der neu zum Militärattaché in Washington ernannt wurde, erhält sein Salär steuerfrei.

Auch Schweizer Angestellte profitieren

Zu den internationalen Organisationen, deren Mitarbeiter keine Steuern bezahlen müssen, gehören unter anderem die Organisation der Vereinten Nationen (UNO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Weltpostverein (UPU). Laut dem EDA profitieren über 30 internationale Organisationen von solchen Arrangements.

Bei insgesamt 21 dieser Organisationen gelten diese Regelungen nicht nur für ausländische Mitarbeiter, die in der Schweiz arbeiten, sondern auch für Schweizer Angestellte – ihr Salär ist steuerfrei (siehe Box & Diashow). «Die Schweizer Angestellten profitieren von dieser Steuerbefreiung, weil die betroffenen Organisationen eine interne Besteuerung anwenden», sagt EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger.

Sind die Vereinbarungen noch zeitgemäss?

Doch warum zahlt der Korpskommandant Baumgartner keine Steuern? «Als Botschaftsangestellter ist sein Salär in den USA steuerfrei», sagt Steuerexperte Markus Stoll vom VZ Vermögens-Zentrum. In der Schweiz müsse er darauf die direkte Bundessteuer bezahlen. Grundlage für die Steuerbefreiung bilden die Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen. Insgesamt entgehen dem Bund dadurch Millionen. So belaufen sich allein bei den ausländischen Funktionäre in der Schweiz die Steuerausfälle bei der Einkommenssteuer laut einer Motion aus dem Jahr 2013 auf 200 bis 400 Millionen Franken.

Grund für diese Steuerprivilegien von internationalen Organisationen ist unter anderem der Wettbewerb mit anderen Ländern: Die internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz setzen jedes Jahr über 6 Milliarden Franken um. Das entspricht rund 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Davon werden laut EDA rund 3 Milliarden Franken direkt in der Schweiz ausgegeben.

Das sagt die Politik zu den Steuerprivilegien

«Diese internationalen Organisationen sind sehr begehrt – für die Schweiz sind sie aus wirtschaftlichen Gründen wichtig», sagt Alfred Heer, Nationalrat und Präsident des Bundes der Steuerzahler. «Natürlich ist das keine Rechtsgleichheit», fügt er an. Besonders wenn Schweizer Mitarbeiter, die hier wohnen und arbeiten, davon profitieren, sei das jedoch stossend.

Auch für SP-Nationalrätin Mattea Meyer wirft die Steuerbefreiung Fragen auf: «Die Mitarbeitenden nutzen dieselbe Infrastruktur wie alle anderen.» Meyer würde es deshalb begrüssen, zu überprüfen, ob die Regelung noch zeitgemäss ist. «Wichtig ist aber, dass das internationale Recht akzeptiert und dass die Frage des tieferen Lohnniveaus berücksichtigt wird.»