Einreiseverbot gilt nicht für Flüchtlinge

Die Maßnahmen an der Grenze gelten nicht für Asylbewerber. Nur wenn Krankheitssymptome auf eine Corona-Infektion hinweisen, sollen sie zurückgewiesen werden.

 

Der seit 16. März geltende Zurückweisungserlass für die meisten Ausländer gilt nicht für Asylbewerber. Durch die neuen Grenzschutzmaßnahmen habe sich „am bisherigen Asylverfahren keine Änderung ergeben“, teilte laut der „Welt am Sonntag“ das Bundesinnenministerium (BMI) mit. Seit dem 16. März kontrolliert die Bundespolizei zur Eindämmung der Infektionsgefahren an den Grenzabschnitten zu Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz und weist Ausländer zurück, die nicht zu Ausnahmegruppen gehören.

Neben Berufspendlern oder Ärzten zählen dazu auch Asylbewerber. Diese Ausländergruppen sollen nur zurückgewiesen werden, wenn schon Krankheitssymptome auf eine Corona-Infektion hindeuten.

 

Schon 63.000 Personen wurden seit 16. März von der Einreise abgehalten, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Sicherheitskreise. Wie mehrere Bundestagsabgeordnete, die an entsprechenden Konferenzen teilnahmen, der Zeitung übereinstimmend bestätigten, wollte Innenminister Horst Seehofer (CSU) in den Tagen nach der Einführung der Grenzkontrollen vom 16. März die Ungleichbehandlung von Asylbewerbern und anderen Ausländern beseitigen, was aber bisher nicht geschah.

 

Inzwischen nahm Seehofers BMI Abstand von den Plänen, wie die „Welt am Sonntag“ erfuhr. Das Haus argumentierte in einer Telefonkonferenz am Mittwoch laut mehreren Teilnehmern damit, dass auch ohne Zurückweisungserlass für Asylbewerber der Zuzug von Schutzsuchenden drastisch eingebrochen sei.

 

Etwa pro Monat 1.500 Neuankömmlinge – zuvor waren es monatlich rund 10.000

Aus dem BMI war zu hören, dass seit dem 16. März pro Tag nur noch im mittleren zweistelligen Bereich Asylsuchende an den Grenzen festgestellt wurden. Auf einen Monat hochgerechnet wären das nur rund 1.500 Neuankömmlinge, in den Monaten zuvor kamen jeweils rund 10.000 an.

 

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