Lasst Eure Handys zu hause !!!

Einmal mehr ermahne ich Euch: LASST Eure HANDYS ZU HAUSE !! Dazu nochmals meine Webseite, dass das auch heute noch geht. Ihr werdet viel Zeit gewinnen und Eure aktuelle Umgebung wieder wahrnehmen !

Die vorliegenden Antworten basieren auf dem Stand der gegenwärtigen Gesetzgebung. Im Hinblick auf das landesweite Rollout der Proximity-Tracing-App bereitet der Bundesrat eine Gesetzesänderung vor. Diese kann zur Folge haben, dass sich einzelne Regelungen ändern.

 

PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ

 

1. Welche Daten sammelt die Swiss PT-App?

Die Swiss PT-App sammelt nur Kontakt-Ereignisse, bei denen sich der Benutzer für kurze Zeit mit weniger als zwei Meter Abstand in der Nähe von anderen Swiss PT-App-Benutzern aufgehalten hat. Die Kontakt-Ereignisse werden dezentral auf dem eigenen Mobiltelefon in Form einer kryptografisch erzeugten Prüfsumme für 21 Tage abgelegt und danach unwiderruflich gelöscht. Es werden somit keine persönlichen Daten, Standorte und Informationen zum verwendeten Gerät ausgetauscht.

 

mehr in Beilage pDF

Download
200513_BAG_FAQ_Swiss_Proximity_Tracing_A
Adobe Acrobat Dokument 219.3 KB